Förderung nach SGB

Die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) nach § 20h SGB V erfolgt durch:

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Die projektbezogene Förderung nach § 20h SGB V erfolgt durch:

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Die Förderung allgemeiner Suchtmaßnahmen nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI erfolgte durch:

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